Nach der Anzeige und Begutachtung durch den Amtsarzt erfolgte ein Antrag auf Unfruchtbarmachung beim zuständigen Erbgesundheitsgericht. Betroffene und Familienangehörige sahen sich zum Einverständnis gedrängt. Ansonsten wären Beurlaubungen oder Entlassungen nicht mehr gewährt worden. Nach richterlicher Entscheidung führte der Chirurg des Diakonissenkrankenhauses, Dr. Ernst Schmidt, die Sterilisationen durch.
Dr. Ernst Schmidt, als Chirurg im Diakonissen-Krankenhaus zuständig für die Sterilisationen (Slg. Klaus Brünjes)